Neue KFW-Zuschussvariante zur Förderung
von altersgerechtem Umbau

Mit dem Programm werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau werden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Finanziert werden bis zu 8% der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 EUR pro Wohneinheit. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ können Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit, beantragt werden.